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AGB - Bereich Webdesign

homepagemanufaktur.de
eine Abteilung von GIGATEK IT-Service
Stand: 15. Juli 2022
§ 1 Geltungsbereich

Für die Dienste der Fa. GIGATEK IT-Service Matthes, Füllergasse 90, 67454 Haßloch (nachfolgend Anbieter oder Betreiber genannt) - Bereich Webdesign - gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.

Angebote vom Anbieter in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

Der Anbieter recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt der Anbieter manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 21 Tage an seinen Auftrag gebunden.

Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§ 2 Leistungsumfang

Der Anbieter bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites.

Der Anbieter erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten des Anbieters, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss der Anbieter nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten vom Anbieter zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann der Anbieter dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit der Anbieter schriftlich darauf hingewiesen hat.

Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.
§ 3 Preise und Zahlung

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht Inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

a)   des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b)  von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c)   von Aufwand für Lizenzmanagement,
d)  in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e)   außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz rechnen, wenn weder der Kunde noch der Anbieter einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen.

Der Kunde muss damit rechnen, dass der Anbieter die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann der Anbieter Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Der Anbieter ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung des Anbieters die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von:

a)   Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b)  unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie dem
Anbieter nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c)  Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder
Leistungstermin entsprechend.

Soweit der Anbieter seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampfs, höherer Gewalt oder anderer für den Anbieter unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für den Anbieter keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen des Anbieters unverzüglich abnehmen, sobald der Anbieter die Abnahmebereitschaft
mitteilt.

Die Leistungen des Anbieters gelten als abgenommen, wenn der Anbieter die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

a)   und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt,
wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 14 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von
nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b)  oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder den
Anbieter damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der vom Anbieter erbrachten Leistungen beruht.

Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

Soweit der Anbieter dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Anbieter keine Korrekturaufforderung erhält.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

Wenn der Anbieter dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen des Anbieters wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -Schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden ein Einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt der Anbieter Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen vom Anbieter. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, dem Anbieter über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
§ 8 Schlußbestimmungen

Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die  Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der  beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.
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